Wir sind 17 Jahre alt!

Handelsvetretung in Bulgarien

Adresse der Vertretung: ul. Yevropa 40/6, 8200 Pomorie, Oblast Burgas

Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer der Republik Bulgarien am 31.1.2012.

Um einen Aufenthaltstitel in Bulgarien laut Gesetz zu bekommen, muss man eine Handelsvertretung der ausländischen Firma in Bulgarien gründen lassen, die bei der IHKB (Industrie- und Handelskammer Bulgarien) registriert wird.

Diese Handelsvertretung hat kein Recht, die finanziell-wirtschaftliche Tätigkeit durchzuführen. Demgemäß werden auch keine Bilanzen an die Steuerbehörden Bulgariens eingereicht. Die Vertretung erstattet Berichte nur für ihre Dachgesellschaft, die außerhalb Bulgariens liegt.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Dachgesellschaft nur eine juristische Person sein darf. Ich würde das nicht bestreiten, dass es solche Agenturen gibt, die die Registrierung einer Vertretung des PU (des Privatunternehmers) ermöglichen. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass ein Privatunternehmer in der Russischen Föderation eine natürliche, aber keine juristische Person ist, obwohl er die kommerzielle Tätigkeit ausführt. Aus demselben Grund dürfen nichtkommerzielle Organisationen und Wohltätigkeitsstiftungen keine Handelsvertretungen haben.

Die Anzahl der Vertreter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wir würden aber empfehlen, nicht mehr als zwei Vertreter je eine Handelsvertretung registrieren zu lassen.

Die Registrierung einer Handelsvertretung einer ausländischen Gesellschaft beträgt 1500 Euro. Die Gebühr für den zweiten Vertreter beträgt 500 Euro.

Liste der Unterlagen, die für die Gründung einer Handelsvertretung einer ausländischen Gesellschaft in Bulgarien erforderlich sind:


1. Urkunde über die Eintragung der Handelsorganisation ins EGRJuL (Einheitliches Staatsregister für juristische Personen) und Zuweisung einer staatlichen Hauptregistrierungsnummer für diese Organisation – notariell beglaubigte Kopien. Wo sind sie zu holen? Das ist dieses schöne Papier mit Hologrammen, das bei der Registrierung der Gesellschaft von der Inspektion des föderalen Steuerdienstes ausgestellt wird.

2. Eine Urkunde, durch die die Steuer-ID und die Erfassungsgrundnr. der Handelsorganisation zugewiesen werden – notariell beglaubigte Kopien.

3. Auszug aus dem EGRJuL (dieser Auszug gilt 3 Monate nach seiner Ausstellung) – Original oder notariell beglaubigte Kopie.

4. Beschluss des Gründers (falls es nur einen gibt)/ der Vollversammlung der Gründer der Handelsorganisation über das Vorhaben, eine Handelsvertretung in Bulgarien zu gründen – ein Exemplar in der russischen Sprache.

5. Notariell beglaubigte Vollmacht des Generaldirektors der Handelsorganisation, ausgestellt für den Vertreter. Sie ist erforderlich, falls andere Personen außer den Gründern der Organisation zur Vertretung dieser Organisation bevollmächtigt werden.

6. Notariell beglaubigte Vollmacht des Generaldirektors für die in Bulgarien bevollmächtigte Person (gewöhnlich ein Rechtsanwalt), die die Unterlagen an die IHK Bulgariens einreichen wird.

7. Notariell beglaubigte Zustimmung und das Unterschriftsmuster des Vertreters (diese Unterlage enthält die Zustimmung zu den Vertretungszuständigkeiten sowie die Unterschriftsmuster)

8. Reisepass und Ausweis des russischen Bürgers vom Gründer der Handelsorganisation – gescannte Kopien.

9. Reisepass des Vertreters in Bulgarien – gescannte Kopie. Das wird im Fall gemacht, falls außer dem rechtlichen Vertreter (d.h. dem Gründer) auch andere Personen vertretungsbevollmächtigt sind.